„Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Teilumzüge sowie Transport von Büroinventar, einschließlich Demontage, Verpackung, Verladung und Entladung einzelner Möbelstücke, technischer Geräte und sonstiger Büroausstattung.
Durchführung gelegentlicher Transporte im Rahmen der eigenen betrieblichen Tätigkeit (Eigenbedarf) gemäß § 1 Abs. 2 GüKG, keine genehmigungspflichtigen Transporte im Sinne des § 3 GüKG. Alle Arbeiten erfolgen unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung (StVO), des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) und der Gewerbeordnung (GewO).“
Ihre Bedürfnisse, unser Fokus.
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